1.Lieferbedingungen:
1.1. Angebote und Aufträge
Unsere Angebote - selbst auch mit Mengen und Lieferfristangaben – sind
freibleibend. Erteilte Aufträge, sowie mündliche, fernmündliche oder
telegrafische Abreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt worden sind. Abweichungen von bzw. Ergänzungen
zu diesen Bedingungen sowie nachträgliche Absprachen bedürfen
gleichfalls der rechtsverbindlichen, schriftlichen Bestätigung durch uns.
1.2. Preise
Die angebotenen oder bestätigten Preise gelten grundsätzlich in Euro.
Sonderarbeiten bedingen einen Preisaufschlag. Für Aufträge, die zu
einem späteren Termin oder zu einer späteren Auslieferung erteilt werden,
gelten die Preise und Bedingungen am Tag der Lieferung. Im Falle
einer Preiserhöhung hat der Käufer das Recht, innerhalb von 10 Tagen
vom Auftrag zurückzutreten. Bei Erstgeschäften mit einem uns unbekannten
Käufer (Firma), behalten wir uns das Recht vor, gegen Nachnahme zu
liefern oder Vorauskasse zu fordern. Zum Zwecke späterer
Zahlungszielgewährung bitten wir diese Firmen, Referenzen anzugeben.
1.3. Entwürfe und Sonderanfertigungen
Von uns angefertigte Entwürfe bleiben unser Eigentum, selbst wenn
sie besonders berechnet wurden; das jeweils in Frage kommende
gewerbliche Schutzrecht steht ausschließlich uns zu. Die Entwürfe
dürfen nicht nachgeahmt werden, auch darf das gelieferte
Erzeugnis nicht vervielfältigt oder einem Dritten zur gewerblichen
Nachahmung oder Vervielfältigung ausgehändigt werden.
Die vom Käufer druckreif erklärten Korrekturvorlagen im Rahmen von
Sonderanfertigungen (Andrucke, Blaupausen) gelten für uns als
verbindlich und entbinden uns von weiteren Prüfungen.
1.4. Gewährleistung wegen Mängel bei der Herstellung von Printprodukten
Die Herstellung bzw. Lieferung der bestellten Waren erfolgt in der
Aufmachung und Verpackung wie schriftlich bestätigt. Geringfügige
und branchenübliche Abweichungen bei Farbe und Gewicht, bei Eigenschaften des verwendeten Papiers, Kartons und/oder anderen
Materialien sind zulässig und damit kein Mangel. Beim Einsatz von
Naturmaterialien (wie z.B. Leder) ist mit Abweichungen in der Farbe
und mit natürlich bedingten Fehlern in der Oberfläche zu rechnen;
dies stellt ebenfalls keinen Mangel dar. Das Gleiche gilt für durch
die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage;
für handelsübliche Abweichungen vom Muster, sowie für von uns nicht
verschuldete Fehler, die der Käufer in der von ihm als druckfertig
bezeichneten Vorlage übersehen hat.
1.5. Mengenabweichungen bei Sonderanfertigungen von Printprodukten
im Kundenauftrag
Bei Sonderanfertigungen im Kundenauftrag bleiben Mehr- oder
Minderanfertigungen gegenüber der bestellten Menge aus drucktechnischen
Gründen vorbehalten, und zwar typischerweise bis zu 10 % der
Auftragsgröße, sofern nicht ein anderer Prozentsatz schriftlich
vereinbart wurde. Das Recht, mehr oder weniger zu liefern, haben wir
auch bei Lieferungen aufgrund von Mängelrügen, bei Ersatzleistungen
oder ähnlichen Fällen. Die zulässige Abweichung wird von der bestellten
Menge, oder, wenn eine Höchst- oder Mindestmenge in Auftrag gegeben
worden ist, von der mittleren Menge berechnet. Wird ein Auftrag
in Teillieferung ausgeführt, so können wir die Mengenabweichung nach
unserem Ermessen auf die einzelnen Lieferungen verteilen.
1.6. Lieferfristen
Sofern keine andere Vereinbarung besteht, beträgt die Lieferfrist
zwei Monate ab endgültiger Druckfreigabe. Die Liefertermine werden
nach Möglichkeit eingehalten. Druckgenehmigungen, die durch Verschulden
des Abnehmers verspätet erteilt werden, entbinden uns von vereinbarten
Lieferterminen. Ansprüche wegen verspäteter Herstellung und Lieferung
sind ausgeschlossen. Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als
angemessene Lieferzeit ab Werk oder Lager. Die Lieferfrist gilt erst
ab Freigabe der Muster und Entwürfe durch den Käufer. Die Möglichkeit
der Lieferung bleibt vorbehalten.
Unruhen, Streiks oder andere unabwendbare Störungen, die nicht auf
unser Verschulden zurückzuführen sind, entbinden uns von der
Einhaltung eingegangener Liefertermine. Bei Lieferverzug kann der
Käufer erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist seine
gesetzlichen Rechte -– ohne entgangenen Gewinn – geltend machen.
Das gilt auch für den Fall des § 326 Absatz 2 BGB.
1.7. Versand
Die Sendung geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, zu Lasten
und Gefahr des Käufers. Die Transportversicherung geht ebenfalls
zu dessen Lasten. Verpackung und Versandspesen werden zu
Selbstkosten berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Sendung durch
einen Frachtführer, Spediteur oder der sonst zur Durchführung der
Sendung bestimmten Person oder Anstalt, bzw. die Übernahme durch
den Käufer, gilt die Lieferung am Tag der Rechnungslegung als
bewirkt und sämtliche Gefahren gehen auf den Käufer über
(einschließlich Kosten der Lagerung). Wir behalten uns vor,
unsere Kunden direkt ab Druckerei bzw. ab Herstellbetrieb im
Unterauftrag zu beliefern, wobei unsere AGBs in analoger Weise
zur Anwendung kommen.
1.8. Mängel
Die Ware ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort zu
untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu
behandeln. Beschädigte Sendungen sind dem Überbringer (z. B. Bahn,
Post, Frachtführer, Spediteur) zur Verfügung zu stellen, da sonst
kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden kann.
Wir können erkennbare Beanstandungen grundsätzlich nur innerhalb
von einer Woche nach Empfang der Ware berücksichtigen.
Warenrücksendungen können wir nur bei ausdrücklicher vorheriger
schriftlicher Genehmigung durch uns anerkennen. Für genehmigte
Rücksendungen gewähren wir eine Gutschrift in Höhe des
Rechnungsbetrages abzüglich angefallener Boni und Skonti. Sofern
kein Verschulden unsererseits vorliegt, muss die Rücksendung
spesenfrei erfolgen. Unsere Haftung beschränkt sich auf den
Rechnungsbetrag der von uns gelieferten mangelhaften Waren.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Mängelfolgeschäden,
sind ausgeschlossen, sofern uns keine grobe Fahrlässigkeit trifft.
Ungenehmigte Warenrücksendungen werden an den Absender zurückgesandt.
Für Deckungskäufe, die der Käufer ohne unser Einverständnis,
insbesondere ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung zu verschaffen, vornimmt, leisten wir keinen Ersatz.
1.9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden
Forderungen unser Eigentum; Gleiches gilt bei in Zahlung gegebenen
Schecks oder Wechseln bis zu deren ordnungsgemäßer Einlösung,
sowie daraus anfallende Klage-, Mahn- und Diskontspesen. Der Käufer
ist berechtigt, die Ware zu be- und verarbeiten oder zu verkaufen.
Forderungen bzw. Erlöse aus dem Weiterverkauf unserer Ware gelten
als Forderungen bzw. Erlöse zu unseren Gunsten und werden hiermit an
uns abgetreten. Übersteigt die abgetretene Forderung unsere Forderung
um mehr als 20 %, so geben wir auf Wunsch des Käufers den
übersteigenden Teil nach eigener Wahl frei. Die Vorbehaltsware
darf weder sicherungsübereignet noch verpfändet werden. Im Falle
einer Pfändung der Ware ist uns unverzüglich das Pfändungsprotokoll
zu übersenden.
Unsere Aussonderungs- bzw. Ersatzaussonderungs-Ansprüche entsprechend
der Insolvenzordnung bleiben unberührt.
2.Zahlungsbedingungen:
2.1. Schuldbefreiende Wirkung
Schuldbefreiende Wirkung haben Zahlungen des Käufers nur, wenn der
Gegenwert auf dem Konto unseres Geldinstitutes eingegangen ist.
2.2. Zahlungstermine
Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn eine Lieferung aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert oder unmöglich
geworden ist.
2.3. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Käufers gegen
Forderungen von uns ist ausgeschlossen.
2.4. Zahlungsverzug
Bei Zahlungen nach Fälligkeit berechnen wir unter Vorbehalt
weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe des von den
Geschäftsbanken in laufender Rechnung üblicherweise berechneten
Zinssatzes. Wird eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt oder gerät der Käufer
mit einer Zahlung in Verzug, so sind wir zur Ausführung noch
vorliegender Aufträge nicht verpflichtet. Außerdem steht uns das
Recht zu, sofortige Zahlung aller – auch noch nicht fälliger –
Rechnungen und Vorauszahlungen für bereits gefertigte/teilgefertigte
Ware zu verlangen.
3.Allgemeines:
3.1. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide
Vertragsparteien Fußgönheim.
3.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Annahme der Auftragsbestätigung erkennt der Käufer
vorstehende Bedingungen auch ohne ausdrückliche Anerkennung als
wesentlichen Bestandteil des Liefervertrages an, selbst wenn der
Käufer andere Bedingungen vorschreibt.
3.3. Gerichtsstand
Auf alle durch die Lieferung entstehenden Rechtsverhältnisse findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Der Gerichtsstand ist Ludwigshafen am Rhein.
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